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Dilemma Organtransplantation

Organspende als Problem

Organtransplantation ist auch ein politisches und ein ethisches Thema. Wegen fehlender Organspenden gibt es etwa in der Schweiz Bestrebungen, die rechtliche Praxis zu ändern. Neu müssten sich Menschen explizit äussern, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen.

Von Sabine Arnold

In der Schweiz warten fast 1500 schwer kranke Personen auf ein neues Organ und das zum Teil seit Jahren. Die Spende eines Herzens, einer Lunge oder einer Leber könnte ihr Leben retten oder deutlich verlängern. Mit den Jahren ist die Warteliste gewachsen: Vor drei Jahren waren es zum Beispiel 1370 Personen gewesen, also noch 8 Prozent weniger.

Das hat unter anderem damit zu tun, dass in der Schweiz vergleichsweise wenig Organe gespendet werden. Zwar ist die Bereitschaft in der Bevölkerung zur Organspende relativ hoch. Über 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sagten 2017, sie seien der Organspende gegenüber positiv eingestellt. [i] Tatsache ist aber, dass es tatsächlich zu wenig Spenden kommt: Hierzulande kommen auf eine Million Einwohnende 13 Organspenderinnen und -spender. In Deutschland sind es gar nur 10. In Frankreich hingegen kommen auf eine Million 26 Spenderinnen und Spender.[ii]

Explizit zustimmen oder widersprechen?
Diese Unterschiede haben mit den rechtlichen Voraussetzungen zu tun, die in den jeweiligen Ländern gelten. In der Schweiz und in Deutschland ist für eine Organspende die explizite Zustimmung der Spenderin oder des Spenders nötig (Zustimmungslösung). Das heisst, falls der potentielle Spender – der zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt wurde – keine Organspende-Karte auf sich trägt, müssen die Angehörigen für ihn entscheiden. Eine solche Entscheidung ist für diese nur schwer zu treffen, befinden sie sich ohnehin in einer emotionalen Ausnahmesituation. In 60 Prozent dieser Fälle kommt es deshalb zu einer Ablehnung, vor allem weil die Angehörigen unsicher sind und den mutmasslichen Willen des Betroffenen nicht kennen.[iii]

In Frankreich – sowie auch in Italien oder Spanien – gilt die Widerspruchslösung. Angehörige müssen nachweisen können, dass der Mensch, der für eine Spende in Frage kommt, dagegen war. Wer sich sicher ist, dass er seine Organe niemals spenden will, kann dies auch mit einem Eintrag in einem offiziellen Ablehnungsregister kundtun. Dieses System hat mehr Organspenden zur Folge.

In der Schweiz werden aktuell Unterschriften für die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» gesammelt. Sie will hierzulande die Widerspruchslösung wie in Frankreich einführen. Die Initianten der Volksinitiative nennen es «vermutete Zustimmung»: Jede verstorbene Person soll automatisch zur Spenderin werden, ausser sie hat dies zu Lebezeiten ausdrücklich abgelehnt. Auch hier soll zu diesem Zweck ein amtliches Register eingeführt werden.

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[i] Organspende: Schweiz hinkt hinterher, Tages-Anzeiger, 17.10.2017.

[ii] «Der Streit um den Hirntod», ausgestrahlt auf Arte am 24.3.3018.

[iii] Volksinitiative will mit Widerspruchslösung mehr Organspenden, Südostschweiz, 17.10.2017.