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Hirntod

Wann ist ein Mensch tot?

Die Forderung nach einer Lösung bezüglich Organspende entfacht nicht zum ersten Mal Kritik am Hirntod-Konzept, das für die Organspende essenziell ist. Verlöre dieses Konzept an Gültigkeit, müssten Organspenden eingestellt werden.

Medizinisch gilt für eine Organspende folgende Voraussetzung: Die Spenderin muss sogenannt hirntot sein. Das heisst, dass das Gehirn unwiederbringlich geschädigt und seiner Funktionen beraubt ist. Dieses Konzept wurde 1968 an der Harvard Medical School definiert, um bestimmen zu können, wem Organe entnommen werden dürfen beziehungsweise um an noch funktionsfähige Organe zu kommen. Mit dieser Festlegung wechselte das Organ, woran man das Leben knüpfte, vom Herz zum Hirn. Matthias Girke, anthroposophischer Arzt in Berlin, schreibt: «An die Stelle des herzzentrierten Todes, der die Todesanschauung seit altägyptischer Zeit prägte, wird also heute der hirnzentrierte Tod in weiten Kreisen akzeptiert.»[i] Sogar von theologischer Seite werde der Hirntod als der personale Tod des Menschen definiert.

«Nicht wissenschaftlich, sondern soziale Übereinkunft»
Die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) veröffentlicht Standesregeln für Ärztinnen und Ärzte. In ihren medizinisch-ethischen Richtlinien zur «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» heisst es, das Transplantationsgesetzt lege als Kriterium für den Tod eines Menschen den irreversiblen Ausfall sämtlicher Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms fest. «Dies bedeutet nicht nur den unwiederbringlichen Verlust des Bewusstseins – Menschen im Koma sind nicht tot –, sondern zusätzlich den irreversiblen Ausfall der integrativen Funktionen des Gehirns für den ganzen Organismus, der damit die Möglichkeit des Weiterlebens verloren hat.»[ii] Dieses Todeskriterium beruhe auf wissenschaftlichen Grundlagen und sei auch unabhängig von den Gegebenheiten der Organtransplantation gültig. Das Verfahren, wie der Hirntod festgestellt wird, ist laut SAMW streng geregelt. Zu den Auflagen gehört zum Beispiel, dass nur Fachärztinnen und -ärzte, die sich in Hirntoddiagnostik weitergebildet haben und Erfahrung darin nachweisen können, für diese Aufgabe in Frage kommen. Ihre Beeinflussung durch Organspende-Interessierte muss zudem ausgeschlossen werden können.

Nicht zum ersten Mal in diesen fünfzig Jahren wird am Hirntod-Konzept Kritik laut. Aktuell sind vermehrt kritische Stimmen zu hören, die das Konzept in Frage stellen, auch aus wissenschaftlichen Kreisen. Robert Truog, Medizinethiker in Harvard, sagt im Dokumentarfilm «Der Streit um den Hirntod», dieser sei «kein wissenschaftlicher Fakt, keine medizinische Diagnose, sondern eine soziale Übereinkunft»[iii]. Truog befürwortet im Übrigen die Organspende. Und Andreas Brenner, Philosophieprofessor aus Basel, führt diese Überlegungen weiter, hin zu ihrer «dramatischen Konsequenz»: Wenn hirntot nicht mehr tot bedeute, müsse man die Organtransplantationen einstellen.[iv]

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[i] Girke, Matthias: Sterbeprozesse und Todesaugenblick: Geisteswissenschaftliche Betrachtungen zum Hirntodkonzept und der Spenderperspektive. In: Der Merkurstab. Zeitschrift für Anthroposophische Medizin. 2014, Heft 5, S. 336-345.

[ii] Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) (Hg.): Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme. Medizinisch-ethische Richtlinien, Bern 2017.

[iii] «Der Streit um den Hirntod», ausgestrahlt auf Arte am 24.3.3018.

[iv] Ebenda.

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