Systemwechsel bei der Organspende
Das Volk hat am 15. Mai 2022 entschieden, in der Schweiz die Widerspruchslösung einzuführen. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2024.
Bisher galt, dass eine Person zu Lebzeiten einer Organspende zustimmen musste. Mit der Widerspruchslösung muss eine Person neu festhalten, wenn sie keine Organe und Gewebe spenden will, zum Beispiel in ihrer Patientenverfügung, auf einem Organspenderausweis oder im Register des Bundes.
Falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat, können die Angehörigen eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Hat die Person ihren Willen nicht festgehalten und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen auch nach der neuen Regelung keine Organe oder Gewebe entnommen werden.
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anthrosana, 31.5.22