Organtransplantation
Die erweiterte Widerspruchslösung
Von Franz Ackermann, Januar 2025
Die gesetzlichen Neuregelung ist beschlossen.
Nach dem Ja zur erweiterten Widerspruchslösung am 15. Mai 2022 tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft.
Erst müssen dazu noch einige Voraussetzungen geschaffen werden!
Auf diesen Webseiten finden Sie einige Grundlegende Informationen sowie Hinweise auf weiterführende Links.
Die Widerspruchslösung im Detail:
• Vor dem Gesetz gilt jeder als Spender, wenn er dies nicht ausdrücklich abgelehnt hat.
Halten Sie schriftlich fest, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Denn ist Ihr Wille nicht bekannt, werden Ihre Angehörigen mit dieser Frage konfrontiert. Lassen Sie sie nicht ratlos zurück.
• Der Widerspruch, oder die Zustimmung, kann in einem zentralen Register hinterlegt werden.
• Die Spendekarte, die Patientenverfügung und das Elektronische Patientendossier (EPD) können den Patientenwillen wirksam unterstützen oder bestätigen.
• Den Angehörigen wird eine wichtige assistierende Aufgabe zugesprochen.
Für weitergehende Informationen wende man sich an die umfassende Darstellung des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Weiterführende Angaben findet man bei der Transplantationsorganisation swisstransplant.