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Richtlinien

Ethische Fragen zur Organtransplantation und zum Todeszeitpunkt

Die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) veröffentlicht Standesregeln für Ärztinnen und Ärzte. In ihren medizinisch-ethischen Richtlinien zur «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme»

  • Die Richtlinien müssen vor Inkrafttreten des Gesetzes angepasst werden.
  • Die aktuell noch bestehenden Richtlinien können abgerufen werden.

Die SAMW bemerkt:

Eine Organtransplantation kann Leben retten und die Lebensqualität der Empfängerin bzw. des Empfängers nachhaltig verbessern: über die medizinischen Fragen hinaus sind zahlreiche rechtliche und ethische Aspekte zu beachten.

und führt weiter aus:

Nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich 2026 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt sollen auch die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» revidiert werden. Zu diesem Zweck hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) eine breit interprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission eingesetzt. Diese wird einerseits die notwendigen Änderungen im Hinblick auf den Wechsel zur Widerspruchslösung erarbeiten und andererseits prüfen, ob aufgrund der Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien in der Praxis, neuer medizinischer Entwicklungen und/oder ethischer Überlegungen weitere Anpassungen angezeigt sind.

Ziel ist, mit den revidierten Richtlinien wie bisher sicherzustellen, den Tod auf zuverlässige und sichere Weise zu diagnostizieren, dem Willen der verstorbenen Person Rechnung zu tragen und die Angehörigen in dieser schwierigen Phase zu begleiten.

Die Arbeit der Subkommission startete Ende Mai 2023. Informationen zum Prozess der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung von Richtlinien finden sich im Dokument «Entstehungsprozess von Richtlinien».

Die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Regelungen können hier abgerufen werden.

Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) umschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für Organtransplantationen. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW.

In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf die neurologische Definition des Todes, wonach der Mensch tot ist, wenn sämtliche Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der SAMW. Damit unterstellt der Gesetzgeber nicht die Definition des Todes, jedoch die Bestimmungen, wie dieser lege artis festzustellen ist, dem Stand der medizinischen Wissenschaften.

•    Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme (2017) PDF, 5 MB
•    Anhang F: Feststellung des Todes und Organspendeprozess PDF, 513 KB
•    Anhang G: Vorlagen für Protokolle zur Feststellung des Todes PDF, 533 KB
•    Hinweise zur praktischen Umsetzung PDF, 94 KB

Weitere Fragen:
Bestimmungen zum Herzkreislaufstillstand: Siehe Faktenblatt zur Organspende 2019