Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Was wünsche ich mir für mein Lebensende?
Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung können wir unseren Willen und unsere Werthaltungen festhalten für den Fall, dass wir nicht mehr fähig sind sie selbst auszudrücken.
Aus drei Gründen ist es in den letzten Jahren wichtiger geworden, einen Vorsorgeauftrag bzw. eine Patientenverfügung zu erstellen:
- Erstens ist die heutige Medizin darauf ausgerichtet, alles zu tun, um das Leben zu erhalten. Dies bedeutet, dass Menschen viel öfter im Spital oder sogar auf der Intensivstation sterben statt zu Hause, wie es sich 80% der Schweizerinnen und Schweizer wünschen. Soll es am Ende um Lebensverlängerung oder um Lebensqualität gehen?
- Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz von 2013 darf der Arzt oder die Ärztin nur noch im Notfall eigenmächtig handeln: Dann, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist oder grosse Dringlichkeit besteht.
- Der steigende Druck zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspenderegelung (angenommen in der Volksabstimmung vom 15.05.2022)
Verschiedene Möglichkeiten
Für den Fall, dass man urteilsunfähig wird, gibt es unterschiedliche Wege, rechtlich verbindlich seinen Willen festzulegen:
Im Vorsorgeauftrag wird eine Vertrauensperson bestimmt, die für einen selbst medizinische und rechtliche Entscheidungen trifft, sodass nicht die KESB dies übernehmen muss. Dies sollten auch Verheiratete tun, damit sie so auch weitreichende Entscheidungen für einander treffen können.
Eine Vertrauensperson einzubeziehen ist auch deshalb ratsam, weil diese dann alle Informationen zur aktuellen Situation für ihren Entscheid berücksichtigen kann, was im Voraus kaum je möglich ist. Manche Menschen scheuen sich, mit Nahestehenden über die eigenen Wünsche und Werte betreffend ihres Sterbens zu reden. Damit eine Stellvertretung gelingt, ist dies jedoch sehr empfehlenswert und für die Angehörigen auch entlastend.
Die Patientenverfügung dient dazu, bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen oder zu fordern.
Es gibt eine Vielzahl von Patientenverfügungen. Die praktische Umsetzung ist jedoch oft mit Schwierigkeiten verbunden. Sei es, weil sie widersprüchlich oder nicht eindeutig ausgefüllt sind, oder weil beim Ausfüllen eine komplett andere Situation im Blick gewesen ist. So kommt es, dass Angehörige manchmal sagen: «So hat es Mami nie gewollt!», obwohl Mutters Patientenverfügung hinzugezogen wurde. Aufgrund solcher Erfahrungen geht ein Trend nun hin zu einer umfassenderen vorausschauenden Behandlungsplanung, genannt Advance Care Planning (ACP). Sehen Sie sich das Erklär-Video dazu an.
Regelmässig überprüfen
Medizinische Vorsorgedokumente sind nichts Statisches. Je nach Lebenssituation oder Gesundheitszustand kann sich der eigene Wille ändern. Deshalb sollten sie alle zwei bis drei Jahre überprüft werden.